Förderungsmöglichkeiten beruflicher

Weiterbildung

Weiterbildung ist Ihr Wegbereiter für positive Veränderung und nachhaltigen Berufserfolg. Deshalb erhalten Sie dabei vielfältige Unterstützung: Bund und Länder fördern Ihre individuelle berufliche Weiterbildung bei ausgewählten Bildungsträgern, indem sie die anfallenden Kosten dafür übernehmen.

Wir lichten den Dschungel aus Fördermöglichkeiten für Sie. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die einzelnen Programme je nach Situation und Zielgruppe, um die passende Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung zu finden. Die Förderung selbst beantragen Sie beim jeweiligen Förderträger – zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Nutzen Sie auch unsere kostenlose individuelle Beratung. Gemeinsam finden wir die passende Fördermöglichkeit für Sie und machen Sie FIT!

Förderung für Arbeitssuchende

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle? Eine berufliche Weiterbildung erhöht Ihre Chancen auf einen passenden Job und bringt Sie zurück auf die Erfolgsspur. In den meisten Fällen ist eine Förderung möglich, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Wer sich ganz neu orientieren muss, kann auch eine zweijährige Umschulung ins Auge fassen – und ebenfalls fördern lassen. Um Ihr bestmögliches Bildungsziel und die notwendige Dauer Ihrer Weiterbildung zu planen, bietet sich vor Beginn ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Förderprogramms an. Folgende Fördermöglichkeiten kommen für Sie in Frage:

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1. Bildungsgutschein
  • Der Bildungsgutschein ist ein typisches Förderinstrument für alle, die arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mit dem Bildungsgutscheinhaben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen.
  • Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Im Bildungsgutschein werden unter anderem Ihr Bildungsziel, die erforderliche Dauer Ihrer Weiterbildung oder Umschulungund der regionale Geltungsbereich ausgewiesen.
  • Wer wird gefördert?
    Eine Weiterbildungsförderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aber auch für Berufstätige kann eine Weiterbildung infrage kommen, um zum Beispiel ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
  • Welche Kosten werden übernommen?
    Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe von der Einrichtung getragen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat. Typischerweise ist das die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  • Welche Voraussetzungen gibt es?
    Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.
2. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was wird gefördert?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“. Zu diesen Maßnahmen zählen neben der fachlichen Weiterbildung je nach Bedarf zum Beispiel individuelle Coachings, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder die Vermittlung spezieller Kenntnisse. Gefördert werden können Maßnahmen eines zugelassenen Trägers. Auch eine betriebliche Maßnahme / Probearbeit von bis zu sechs Wochen sowie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler werden über den AVGS gefördert.

Wer wird gefördert?
Ausbildungs- und Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind förderfähige Personen nach SGB III § 45 und kommen für den AVGS in Frage. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbständige und Arbeitnehmer sein, die in Transfergesellschaften betreut werden.

Welche Kosten werden übernommen?
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie können ihn bei einem zugelassenen Träger wie dem IBB einlösen. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme werden dann vom Träger direkt mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgerechnet.

3. Umschulungsprämie (Weiterbildungsprämie)

Was wird gefördert?
Eine zweijährige Umschulung erfordert viel Einsatz von Teilnehmern. Ihr Erfolg wird deshalb besonders belohnt: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit satten Erfolgsprämien für das Bestehen der Zwischen- und der Abschlussprüfung rechnen.

Welche Beträge werden ausgezahlt?
Nach dem neuen Weiterbildungsstärkungsgesetz erhalten Sie als Teilnehmer/in einer abschlussbezogenen Weiterbildung 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Prüfung vor einer Kammer bei Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen.

Wer wird durch die Umschulungsprämie gefördert?
Eine Prämienzahlung ist möglich, wenn Ihre Umschulung in einem Ausbildungsberuf erfolgt, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.

4. Weiterbildungs-Stipendium

Sie haben Ihre Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Zur Belohnung fördert der Staat fachliche sowie fachübergreifende Weiterbildungen und stellt zum Teil Zuschüsse für weitere Kosten bereit.

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Es fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zum Techniker, zum Handwerksmeister oder zum Fachwirt. Aber auch fachübergreifende Weiterbildungen wie EDV- oder Sprachkurse können gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes Studium zu fördern.

Ein Weiterbildungsstipendium kann zusätzlich Zuschüsse für Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel sowie Prüfungskosten enthalten. Ebenso ist ein IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers möglich.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Alle Informationen dazu finden Sie hier.

5. Zukunftsstarter

Vielleicht haben Sie schon erste Berufserfahrungen gesammelt, aber Ihnen fehlt noch der offizielle Berufsabschluss? Das Programm Zukunftsstarter unterstützt junge Erwachsene auf individuelle Weise dabei, die nötigen Qualifikationen und ihren Abschluss zu erwerben.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen und Weiterbildungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Dazu zählen vor allem:

– Kurse zur Vorbereitung auf die sogenannte „Externenprüfung“
– Maßnahmen zum Erwerb von Teilqualifikationen oder Grundkompetenzen
– Umschulungen (vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb)

Wer wird gefördert?
Das Programm Zukunftsstarter, eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss zu erwerben. Es richtet sich an folgende Personengruppen:

– Geringqualifizierte Arbeitssuchende oder Berufstätige ohne Berufsabschluss
– Geringqualifizierte Personen, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
– Berufsrückkehrer / Wiedereinsteiger

Welche Kosten werden übernommen?
Neben den Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung sind auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie ggf. Unterbringungs- und Verpflegungskosten inbegriffen. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen können Unternehmen Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Unter Umständen werden Prämien für die Zwischen- oder Abschlussprüfung gezahlt.

Förderung für Berufstätige

Nicht nur Arbeitssuchende werden staatlich gefördert, sondern oft auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit „nur“ bedroht sind – zum Beispiel, weil ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen. Aber auch dann, wenn Sie mit beiden Beinen fest im Job stehen, ist eine Weiterbildung eine sinnvolle Investition in Ihre berufliche Zukunft. Nur indem Sie Ihre Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren und erweitern, sichern Sie langfristig Ihren Berufserfolg – oder eröffnen sich ganz neue Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Das hat auch die Politik erkannt: Verschiedene Gesetze und Programme stehen für Ihre individuelle Weiterbildungsförderung bereit.

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1. Qualifizierungs-Chancengesetz
  • Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung: Gefördert werden Beschäftigte, die in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. So sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und können neue Aufgaben übernehmen.
  • Was wird gefördert?
  • Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während Ihr Arbeitgeber finanziell entlastet wird.
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst.
  • Wer wird gefördert?
  • Gefördert werden „ganz normale“ Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Dabei geht es darum, ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels zu festigen oder auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen. Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Informationen zu Ihren konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit ( 0800 4 55 55 20).

  • Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.
2. Bildungsprämie

Durch die Bildungsprämie fördert der Bund verschiedene Weiterbildungen oder Umschulungen, wenn die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme für die Ausübung Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist. Die Weiterbildungsförderung durch die Bildungsprämie richtet sich insbesondere an Personen mit einem niedrigen Einkommen. Diese haben dank der Bildungsprämie die Möglichkeit, durch eine berufliche Weiterbildung ihre Kompetenzen zu erweitern und wichtige Kenntnisse zu erwerben.

Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert individuelle und berufliche Weiterbildung, indem sie teilweise die Kurs- oder Prüfungsgebühren erstattet. Dabei gibt es zwei Varianten: den Prämiengutschein und den Spargutschein. Prämiengutschein: Mit diesem Gutschein wird die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen gefördert.

Spargutschein: Mit diesem Gutschein können Kursteilnehmer ihr Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verwenden. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt ihnen dabei erhalten.

Wer wird gefördert?
Einen Prämiengutschein können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf außerdem eine Summe von 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Auch wenn Sie sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden, können Sie einen Gutschein erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Prämiengutschein deckt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch einen Wert von 500 Euro. Pro Kalenderjahr können Sie einen Prämiengutschein erhalten.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Förderung ist die vorangehende Beratung einer Beratungsstelle, die Ihnen dann auch den Prämiengutschein ausstellt. Es gibt mehr als 500 solcher Stellen in ganz Deutschland; eine Übersicht finden Sie hier. Pro Kalenderjahr kann man ein Prämiengutschein erhalten.

3. Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen. Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Im Bildungsgutschein werden unter anderem Ihr Bildungsziel, die erforderliche Dauer Ihrer Weiterbildung und der regionale Geltungsbereich ausgewiesen.

Wer wird gefördert?
Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Berufstätige können vom Bildungsgutschein profitieren – vor allem, wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht. Daher können Sie ggf. auch bei der Teilnahme an berufsbegleitenden Weiterbildungen über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe von der Einrichtung getragen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat. Typischerweise ist das die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.

4. Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt damit die Motivation zur Fortbildung und den Ausbau Ihrer beruflichen Qualifizierung.

Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss. Bei den Angeboten des IBB in diesem Bereich ist auch eine Vollzeit-Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich, wenn die zuständige BAföG-Stelle zustimmt.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden können alle diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.

Folgende Punkte gelten außerdem:

– Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können für ihre Fortbildung eine AFBG-Förderung erhalten, wenn sie eine entsprechende Berufspraxis vorweisen.

– Auch Interessenten, die bereits über einen Bachelorabschluss (oder vergleichbaren Hochschulabschluss) verfügen, können AFBG-Förderung erhalten. Dies muss allerdings ihr höchster Hochschulabschluss sein.

– Ausländer sind förderungsberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. wenn sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind – hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung.

– Eine Altersgrenze besteht nicht.

Welche Kosten werden übernommen?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier

– Sie können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, um Ihre Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren. Die Höhe beträgt maximal 15.000 Euro.*

– Sie erhalten 50 % der Förderung als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme gibt es ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.

– Außerdem können auf Antrag und bei bestandener Prüfung 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

– Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.

* Bitte beachten Sie:
Über die genaue Förderungsleistung einschließlich der Höhe der Darlehenssumme entscheidet die zuständige Behörde! Weitere umfassende Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

5. Förderung durch Landesprogramme

Zusätzlich zu bundesweiten Förderungsmöglichkeiten bieten viele einzelne Bundesländern eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Sie finden sich – zusammen mit den Förderprogrammen des Bundes und der EU – in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums.

Weitere Informationen zur Förderdatenbank

6. Steuerliche Förderung (Werbungskosten)

Sie haben Ihre Weiterbildung mit Erfolg beendet?

Sogar nachträglich können Sie noch finanziell profitieren: Denn die Kosten dafür lassen sich als Werbungskosten vollständig in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen und reduzieren damit Ihr zu versteuerndes Einkommen. So sparen damit mindestens die Ihrem persönlichen Steuersatz entsprechenden prozentualen Anteile an Kurskosten ein. Eine Anerkennung als Werbungskosten für das ganze Jahr ist nur möglich, wenn diese über dem Arbeitnehmerpauschalbetrag liegen.

Zu den durch eine Fortbildung entstehenden Kosten zählen neben den Kursgebühren auch Literaturkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungsmehraufwand. Deshalb sollten Sie als Nachweis für die aufgewendeten Kosten im Rahmen der Weiterbildung eine tabellarische Aufstellung anfertigen und die entsprechenden Belege aufbewahren.

Förderung für Arbeitgeber

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Vorfällen und Einschränkungen Hilfe benötigen. Das Ziel dabei ist es, Betroffenen den (Wieder-)-Einstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Die Fördermöglichkeiten hängen dabei von Ihrer individuellen Situation und Ihren konkreten Zielen ab. Dazu können gehören:

  • Die Fortsetzung Ihrer Beschäftigung an Ihrem angestammten Arbeitsplatz
  • Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
  • Berufliche Veränderung
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1. Qualifizierungs-Chancengesetz

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren Sie als Arbeitgeber gleich doppelt – dank staatlicher Zuschüsse je nach Unternehmensgröße. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft und den (digitalen) Strukturwandel machen.

Mit top-qualifiziertem und -motiviertem Personal sind Sie optimal für aktuelle und kommende Herausforderungen gerüstet, sichern sich umkämpfte Fachkräfte und sind der Konkurrenz einen Schritt voraus.

Was wird gefördert?
Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während ihr Arbeitgeber finanziell entlastet wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden „ganz normale“ Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Dabei geht es darum, ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels zu festigen oder auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen. Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.

Informationen zu den konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 4 55 55 20).

2. Weiterbildungs-Förderung während der Kurzarbeit

Überbrücken Sie Leerlaufzeiten und personelle Überkapazitäten clever mit der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. So können Sie sich für neue Ziele wappnen und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren.

Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021).

Weitere Informationen zur Kurzarbeiter-Regelung

3. Förderung für Rehabilitanden

Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern schränken ihre berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend ein. Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen ist der Erhalt ihres Arbeitsplatzes und/oder ihre (Wieder)eingliederung möglich, von denen Sie letztendlich auch als Arbeitgeber profitieren. Zur direkten Förderung für Arbeitgeber gehören dabei Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse.

Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:

– Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
– Berufsvorbereitung
– Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
– Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
– Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
– Verschiedene weitere Bausteine je nach Bedarf

Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse erhalten, indem Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
– Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich.
– Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
– Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
– Agentur für Arbeit oder Jobcenter
– Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle Infos zur beruflichen Reha
Alle Umschulungen für die berufliche Reha

Förderung für Rehabilitanden

Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb: Betriebliche Weiterbildung wird zu einem immer zentraleren Faktor für den Unternehmenserfolg. Die positiven Effekte reichen von erhöhter Produktivität und Innovation bis zur Stärkung der Bildung und Arbeitszufriedenheit. Die Weiterbildung von Beschäftigten ist also eine Investition, die sich für Sie lohnt – zumal sie vom Staat gezielt gefördert wird!

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Förderung für Rehabilitanden

Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:

•    Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
•    Berufsvorbereitung
•    Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
•    Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
•    Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
•    Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
•    Verschiedene weitere Bausteine je nach Bedarf

Welche Voraussetzungen gibt es?
Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

•    Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
•    Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich.
•    Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:

•    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
•    Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
•    Agentur für Arbeit oder Jobcenter
•    Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle Infos zur beruflichen Reha
Alle Umschulungen für die berufliche Reha

Noch Fragen? Unsere Experten beraten Sie gerne!

Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie dabei, den passenden Kurs auszuwählen, und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie gleich Ihren individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere telefonische Sofortberatung – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!

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